vom ersten moment an
sind sie es uns wert
ZUSAMMENKOMMEN
Es dauert oft lange bis es zu der Entscheidung kommt ein Tier in der Familie aufzunehmen. Ein Haustier ist eine Bereicherung für die ganze Familie, egal ob es eine Katze, ein Hund, ein Nagetier oder ein gefiederter Freund ist. Sie begleiten als zuverlässiger Partner durch alle Lebenslagen und zeigen uns ihre bedingungslose Liebe.
Ein Tier in die Familie aufzunehmen bedeutet auch Verantwortung zu übernehmen und das Familienmitglied vom ersten bis zum letzten Schritt liebevoll und fürsorglich zu begleiten.
ZUSAMMENGEHEN
Bei den Tieren ist es nicht anders als beim Menschen, irgendwann werden sie alt und gebrechlich.
Sie brauchen nun die Liebe, Zuneigung und Rücksicht ihres Besitzers. Das Vertrauen und die Zuneigung welche im Zusammenleben gewachsen ist, wird nun ganz wichtig.
So sollte auch am Ende der Weg des Abschiedes gemeinsam gegangen werden. Das ist der Moment wo das Vertrauen dem Haustier und Freund Sicherheit gibt.
Vertrauen und bedingungslose Liebe, vom Ersten Schritt an.
fragen sie ihren Tierarzt
Die PFIATI box für Ihren liebling
Diese ermöglicht die würdevolle Verabschiedung von Heimtieren und Durchführung von Trauerritualen zur Bewältigung der Psychischen Belastung.
Die BOX als letztes Ruhekörbchen
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Saugstarkes Material im Innenraum
100% umweltfreundliche und kompostierbare Materialien
Gut verschließbar, bis zu 10 kg belastbar
Personalisierungsmöglichkeit
Die BOX ist ausschließlich beim Tierarzt erhältlich!
Wer sind wir
Info
Kramergasse 10/1, 9020 Klagenfurt
Info
Lastenstraße 26 Tor 30, 9020 Klagenfurt

Bernhard Berndl Paulitsch
Dr. Marie-Christin Rossmann
Mag. Christiane Eberwein

Bernhard Berndl Paulitsch
Dr. Marie-Christin Rossmann
Mag. Christiane Eberwein

Bernhard Berndl Paulitsch
Dr. Marie-Christin Rossmann
Mag. Christiane Eberwein
Du benötigst mehr an
HILFE
Psychologen und Psychotherapeuten (für Kinder und Jugendliche), die sich speziell mit dem Thema Trauer und Verluste auseinandersetzen
Büchertipps
- Ente, Tod und Tulpe von Wolf Erlbruch
- Hannes sucht Gott von Angela Kunze-Beiküfner
- Die Regenbogenbrücke – ein kleiner Hase in Trauer von Celina Del Amo und Heinz Grundel
- Tiere kommen in den Himmel von Helmut Zöpfl
- Weil du mir so fehlst von Ayse Bosse und Andreas Klammt
- Malu und der Luftballon – Wenn der eigene Hund stirbt von Christina Grünig
- Leb wohl, lieber Dachs von Susan Varley
- Auf Wiedersehen, geliebter Freund von Gary Kowalski
und viele andere Bücher und andere Organisationen.
JAHRELANG AUFGEBAUTES VERTRAUEN, DASS ZUR LieBE REIFT, BIS ZUM SCHLUSS
wenn es soweit ist
TRAUER IST AUCH EINE ART DER LIEBE
Vorbereitung
Kinder wollen Teil der Familie sein – in guten und in schwierigen Zeiten. Deshalb ist es wichtig, sie auch einzubinden, wenn das Leben des geliebten Tieres zu Ende geht. Kinder brauchen eine einfache und klare Sprache, um zu verstehen, dass das Leben zu Ende gehen wird. Sie haben so die Möglichkeit, sich von ihrem treuen Gefährten zu verabschieden. Diese letzte Chance sollte ihnen nicht vorenthalten werden. So können auch Kinder ihr Tier auf dem letzten Weg zur Seite stehen.
Kindern die Nachricht vom Tod des Tieres überbringen – was ist wichtig
Kinder verstehen, dass im toten Tier keine Lebensprozesse mehr ablaufen, können aber die Unendlichkeit des Todes noch nicht erfassen und haben bis zum Volksschulalter auch noch ein sogenanntes „Magisches Denken“. Dh. sie bringen Dinge in Zusammenhang, die nichts miteinander zu tun haben. ZB Weil ich heute nicht aufgegessen habe, ist Bello gestorben. Schuldgefühle entstehen, die wird oft nicht ausgesprochen werden und sich eher in einem veränderten Verhalten von Kindern zeigen.
Grundsätzlich gilt
- Den Tod des Tieres keinesfalls verheimlichen. Kinder wollen sich ihrer Familie zugehörig fühlen und auch in schwierigen Zeiten Teil davon sein!
- Eine einfache und verständliche Sprache wählen
- Nicht in Metaphern sprechen (Bello ist eingeschlafen. Minka ist auf eine lange Reise gegangen. Maxi ist über die Regenbrücke gegangen.)! Kinder können Metaphern nicht richtig verstehen.
Praktische Tipps für Eltern
- Offen mit Kindern über den Tod des Tieres sprechen!
- Ängste und Gedanken der Kinder ernstnehmen!
- Kindern erlauben, eigene Entscheidungen zu treffen!
- Eigene Traurigkeit über den Tod des Tieres dem Kind mitteilen!
Trauersignale von Kindern
- Gemütsveränderungen
- Plötzlich auftretende Ängste oder Schlafstörungen
- Bei Schulkindern schlechtere Noten in der Schule
- Aggressives Verhalten oder Selbstverletzungen
- Appetitlosigkeit
Vorschläge für Rituale und die Zeit danach
- Begräbnis des Tieres gemeinsam planen
- Blumen für die Grabstätte gemeinsam suchen
- Ein Bild des Tieres zeichnen
- Eine Erinnerungsbox mit Bilder und Fotos gestalten
- Stein mit dem Namen des Tieres für die Grabstätte besorgen
- Immer wieder bewusst über schöne gemeinsame Erlebnisse mit dem Tier sprechen
möglichkeiten
abschied nehmen
grundsätzlich gilt!
Auf diese Punkte solltest du achten, um keine Probleme zu bekommen
- Vergraben nur am eigenem Grundstück
- min 2 m Abstand von der Grundstücksgrenze
- min 30 cm Tief im innerstädischen Bereich
- 70 cm tief im ländlichen Bereich, um keine Wildtiere anzulocken
- in keinem Wasserschutzgebiet
- es dürfen nur biologisch abbaubare Materialien verwendet werden
Beerdigung im eigenem Garten
Wenn Sie keine eigenes Grundstück besitzen, können Sie auch in verschiedenen Waldfriedhöfen oder Tierfriedhöfen eine letzte Ruhestätte für Ihren Liebling finden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Tierarzt oder der Gemeinde, wenn Sie auf unserer Homepage kein entsprechendes Infos finden können.
Grundsätzlich sind tote Tiere aus seuchenhygienischen Gründen entsorgungspflichtig. Die Eigentümerin/der Eigentümer ist verpflichtet, tote Tiere an eine zugelassene Einrichtung zu übergeben (z.B. Sammelstelle in den Gemeinden, Tierkörperbeseitigung, Tierfriedhof, Heimtierkrematorium).
Jedoch ist das Vergraben eines einzelnen Haustieres (Hunde, Katzen, Kleintiere) auf dem eigenen Grund der Tierhalterin/des Tierhalters gestattet, sofern es sich nicht um ein seuchenverdächtiges Tier handelt.
Es gibt aber in den Bundesländern Unterschiede, die zu beachten sind.
Alternative
Tierfriedhof
Kärnten
Tierfriedhof TIKO Judendorferstrasse 46, 9020 Klagenfurt office@tiko.or.at
Tierkrematorium
Kärnten
www.tierkrematorium-kaernten.at
Steiermark
Gesetzliche Richtlinien in den einzelnen Bundesländern
Kärnten
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über nähere Bestimmungen zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten (Tiermaterialien-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 484/2008
Heimtiere sind von der Ablieferungspflicht an die Tierkörperverwertung ausgenommen.
Das Vergraben von toten Heimtieren durch den Tierhalter ist auf eigenem Grund des Tierhalters gestattet.
Das Vergraben von toten Nutztieren (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd, Geflügel) auf eigenem Grund ist nicht erlaubt.
Es ist verboten Tiere, welche aufgrund einer Tierseuche verstorben sind oder seuchenverdächtig waren einzugraben.
BURGENLAND
Tiermaterialienverordnung Burgenland LGBl.Nr. 40/2013
Heimtiere dürfen unter folgenden Voraussetzungen im eigenen Garten begraben werden.
Es darf das Gesamtgewicht von 30 kg nicht überschritten werden.
Es muss auf eigenem Grund – Heimtiere gemäß Art. 3 Z 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 auch auf einem Tierfriedhof oder in einem Tierkrematorium – beerdigt werden und als nicht seuchenkrank oder seuchenverdächtig eingestuft sein.
STEIERMARK
Von der Ablieferungspflicht sind Heimtiere ausgenommen, wenn sie:
- an einen zugelassenen Betrieb (z. B. Tierfriedhof, Krematorium, Tierpräparator) zur Behandlung oder Beseitigung abgeliefert werden, oder
- auf eigenem Grund unschädlich beseitigt werden, nicht seuchenkrank oder seuchenverdächtig sind und vom Bund diesbezüglich keine abweichenden Bestimmungen erlassen wurden.
NIEDERÖSTERREICH
Von der Ablieferungspflicht sind Heimtiere ausgenommen, wenn sie:
- an einen zugelassenen Betrieb (z. B. Tierfriedhof, Krematorium, Tierpräparator) zur Behandlung oder Beseitigung abgeliefert werden, oder
- auf eigenem Grund unschädlich beseitigt werden, nicht seuchenkrank oder seuchenverdächtig sind und vom Bund diesbezüglich keine abweichenden Bestimmungen erlassen wurden.
OBERÖSTERREICH
In Oberösterreich ist die Entsorgung von tierischen Abfällen (z.B. von Schlachthöfen) und Tierkörpern durch die Oö. Tiermaterialienverordnung, LGBl.Nr.43/2004, geregelt. Dies besagt, dass alle Abfälle tierischen Ursprungs sowie alle toten Tiere (auch Katzen und Hunde!) über die vom Land Oberösterreich koordinierten Entsorgungseinrichtungen für Menschen, Tiere und Umwelt unschädlich zu beseitigen sind.
TIROL
Verordnung des Landeshauptmannes vom 2. Juni 2004 über die
Entsorgung nicht für den menschlichen Verzehr bestimmter tierischer
Nebenprodukte und Materialien (Tierkörperentsorgungsverordnung) LGBl. Nr. 37/2004
Verendete Haustiere wie Hunde, Katzen, Nagetiere, Vögel und Fische sind von einer Ablieferungspflicht ausgenommen, sofern sie durch tiefes Eingraben auf einem Grundstück des Tierbesitzers bestattet werden können. Dies gilt jedoch nur für Tiere, die weder seuchenkrank noch seuchenverdächtig gewesen sind.
Das gilt natürlich auch für eingeschläferte Heimtiere.
Salzburg
Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 7. Juli 2004 betreffend die Ablieferung und Entsorgung von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Materialien und Nebenprodukten (Tierkörperbeseitigungs-Verordnung 2004)
StF: LGBl Nr 53/2004
Jeder Erzeuger oder Besitzer von tierischen Nebenprodukten gemäß § 1 Abs 1 Z 2 oder von Heimtieren ist verpflichtet:
diese unverzüglich an einen geeigneten, gemäß § 3 TMG zugelassenen Betrieb abzuliefern (Direktentsorgung) oder diese unverzüglich in ein gemäß den §§ 4 bis 6 eingerichtetes kommunales Entsorgungssystem einzubringen (kommunale Entsorgung).
Diese Verordnung wird 2020 geändert und das Begraben von Heimtieren am eigenen Grundstück gestattet.
Prinzipiell gestattet die Salzburger Landesregierung das bestatten am eigenen Grund auf Nachfrage.
VORALRBERG
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über nähere Bestimmungen zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten (Tiermaterialien-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 484/2008
Heimtiere sind von der Ablieferungspflicht an die Tierkörperverwertung ausgenommen.
Das Vergraben von toten Heimtieren durch den Tierhalter ist auf eigenem Grund des Tierhalters gestattet.
Das Vergraben von toten Nutztieren (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd, Geflügel) auf eigenem Grund ist nicht erlaubt.
Es ist verboten Tiere, welche aufgrund einer Tierseuche verstorben sind oder seuchenverdächtig waren einzugraben.
wien
Wiener Tiermaterialienverordnung, Fassung vom 25.05.2020 LGBl. Nr. 21/2014
Da in Wien viele Leute kein eigenes Grundstück besitzen, gibt es Tierfriedhöfe, die die Möglichkeit der würdevollen Bestattung bieten.
Am Grundstück vergraben
Das Vergraben von toten Haustieren auf dem eigenen Grundstück ist gestattet, wenn das Tier keine Tierseuche hatte und nicht seuchenverdächtig war.
Das Vergraben von toten Nutztieren (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd, Geflügel) auf eigenem Grund ist nicht erlaubt.
Tierfriedhof
Haustiere können auf einem zugelassenen oder registrierten Tierfriedhof begraben werden. Innerhalb des Wiener Stadtgebiets ist die Bestattung des Tieres auf dem ersten Wiener Tierfriedhof möglich.
Der an der Simmeringer Hauptstraße gegenüber dem Zentralfriedhof gelegene Tierfriedhof Wien bietet Haustieren eine würdevolle letzte Ruhestätte. Auf 2.500 Quadratmetern sind kreisförmige, rund um Bäume angelegte Gräberfelder mit mehreren hundert Erd- und Urnengräbern in verschiedenen Größen vorbereitet.
Das Gräber-Angebot reicht von Kleintiergräbern für ein Tier bis hin zu Tiergräbern mit einer Größe von bis zu 2,5 Quadratmetern für mehrere Tierkörper und Urnen.
was ich wissen sollte
Rund ums Einschläfern
DAS Einschläfern
Der Begriff Euthanasie stammt aus den griechischen Wörtern „eu“ (,,gut’’, ,,richtig’’, ,,leicht’’, ,,schön’’) und „thanatos“ (Tod). Damit ist das sanfte, schmerzlose Einschläfern eines Tieres gemeint. Die Euthanasie wird bei Hund, Katze und anderen Tieren nötig, wenn es in seiner Lebensqualität erheblich eingeschränkt ist und medizinische Hilfe nicht mehr möglich ist.
Aufgrund unserer Gesetze ist die Tötung gesunder, überzähliger oder unverkäuflicher Tiere bei Strafe verboten!
Das Tierschutzgesetz in Österreich beinhaltet folgende Bestimmungen zur Tötung
Tierschutzgesetz § 6. Verbot der Tötung
- Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.
- Es ist verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten zu töten.
(4) Unbeschadet der Verbote nach Abs. 1 und 2 darf das wissentliche Töten von Wirbeltieren nur durch Tierärzte erfolgen. Dies gilt nicht
1. für die fachgerechte Tötung von landwirtschaftlichen Nutztieren und von Futtertieren (§ 32),
2. für die fachgerechte Tötung von Tieren im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung gemäß Abs. 3,
3. für die fachgerechte Schädlingsbekämpfung,
4. in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen,
Die Frage stellt sich, wann ein vernünftiger Grund zur Euthanasie bei Hunden, Katzen und anderen Tieren vorliegt. Dies bleibt jedoch stets eine Einzelfallentscheidung und sollte aufgrund der individuellen Situation zwischen dem Tierarzt und Tierbesitzer besprochen und entschieden werden.
Die Entscheidung / der richtige Zeitpunkt
Tiere zeigen leider oft sehr spät, dass sie leiden, da sie in der Natur bei Anzeichen von Schwäche oder Krankheit schnell zum Opfer (anderer Raubtiere) werden würden. Wenn im fortgeschrittenen Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen Verhaltensänderungen auftreten, sollte man mit dem Tierarzt abklären, inwieweit das Tier leidet und ob Therapien das Tier unterstützen können.
Zeichen von Schmerzen und Leiden können folgende sein:
Verminderter oder kein Bewegungsdrang
Apathisches Verhalten
Futter- und/oder Wasseraufnahme wird verweigert
Mangelnde Körperpflege
Auf gekrümmter Rücken
Fehlendes Spielverhalten
Aggressivität bei Berührung
Ängstlicher Gesichtsausdruck
Wenn das geliebte Haustier Schmerzen leidet, unheilbar krank ist oder schwer verletzt, sollte man über das Einschläfern nachdenken. Der Tierarzt kann die Entscheidung nicht abnehmen, aber beratend zur Seite stehen, ob es noch Heilungschancen oder Therapiemöglichkeiten gibt.
Der Abschied
Sich zu verabschieden ist ein erster und wichtiger Schritt in der Bewältigung der Gefühle von Trauer und Verlust. Ihr Tier ist ein wichtiger Teil Ihres Lebens und es ist ganz natürlich, dass Sie das Gefühl haben, einen guten Freund zu verlieren.
Nehmen sie sich Zeit für den letzten Tag, informieren Sie Ihre Familie und Freunde und schämen Sie sich nicht für die Trauer und den Schmerz. Kinder sollten nicht zwingend ausgeschlossen werden, da sie häufig sehr natürlich mit dem Tod umgehen.
Die Planung eines Termins zu Hause oder beim Tierarzt ist wichtig, um den Abschied möglichst stressfrei gestalten zu können. Man kann mit dem Tierarzt einen Hausbesuch vereinbaren oder mit dem Tier in die Praxis oder Klinik fahren.
Denken Sie bereits vorher daran, was mit dem Tierkörper geschehen soll. Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Das Haustier im eigenen Garten vergraben oder in einem Tierfriedhof beerdigen lassen, Urnenbestattung oder Sie lassen das Tier beim Tierarzt.
Das Vorgehen beim Einschläfern
Das Einschläfern mit vorhergehender Narkose dauert in der Regel zwischen 15 bis 30 Minuten, je nachdem, wie die Euthanasie verläuft. Zuerst wird eine tiefe Beruhigungsspritze gegeben, eine Sedierung, und dann erfolgt die Narkose.
Das Tier schläft langsam ein und die Überdosierung der Narkose führt schlussendlich zum Herz-und Atemstillstand. Der Sterbeprozess verläuft ohne Schmerzen für das Tier.
In Ausnahmefällen kommt es zu Zuckungen des Tieres, ähnlich eines epileptischen Anfalls. Das Tier ist hierbei aber nicht mehr bei Bewusstsein und spürt dabei auch nichts. Es handelt sich dabei um eine Nebenwirkung der Narkose. Auch ein letzter Atemzug kann manchmal deutlich gesehen werden. Auch davon bekommt das Haustier nichts mehr mit.
Anfrage
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UNSERE FREUNDE
für immer
in unseren herzen
fragen die so rund ums Haustier auftauchen
FAQ
was bewirkt ein Haustier
Tiere stärken das Selbstbewusstsein
Tiere fördern Achtsamkeit und Kommunikation
Tiere sind die besten Zuhörer
Tiere wecken den Forschergeist
Tiere heben das Verantwortungsgefühl
katze oder hund
Maecenas eu placerat ante. Fusce ut neque justo, et aliquet enim. In hac habitasse platea dictumst. Nullam commodo neque erat, vitae facilisis erat. Cras at mauris ut tortor vestibulum fringilla vel sed metus. Donec interdum purus a justo feugiat rutrum. Sed ac neque ut neque dictum accumsan. Cras lacinia rutrum risus, id viverra metus dictum sit amet.
Welche Katze passt zu mir
Eine Katze als Haustier? Das wäre toll! Aber wie soll sie sein? Die perfekte Katze kuschelt gerne, genießt es, gestreichelt zu werden, sitzt gerne auf dem Schoß, ist friedlich, spielt gerne, ist lustig, einfach zu pflegen, macht wenig Arbeit, hat eine lange Lebensdauer und verträgt sich mit anderen Katzen und Hunden. Was ist noch wichtig? Da sind sie fast alle einig: Die Katze soll nicht irgendwo hinpinkeln, nicht haaren, nichts kaputt machen, nicht auf den Tisch springen und keine Möbel zerkratzen. Ist das alles eine Frage der Katzenrasse?
Welches Haustier passt zu mir
Wenn man ein besonders aktives, energiegeladenes Haustier hat, aber selbst lieber auf der Couch sitzt, erzeugt das über kurz oder lang Probleme. Genauso andersherum. Wenn man am liebsten den ganzen Tag draußen unterwegs ist, das Haustier aber eher faul ist oder gar nicht nach draußen darf – das passt auch nicht.
Zeit für ein neues Haustier
Nach einiger Zeit der Trauer, werdet ihr beginnen den Verlust des geliebten Vierbeiners zu akzeptieren. Zu Beginn ist es ganz normal, wenn ihr euch beim Gedanken an ein neues Tier wie ein Verräter vorkommt. Wenn die Trauerphase überwunden ist, ist eine Neuorientierung möglich. Erst jetzt solltet ihr über die Anschaffung eines neuen Haustieres nachdenken. Auch die Verantwortung für ein neues Tier kann euch helfen den Verlust besser zu verarbeiten.
Haustiere für aktive Menschen
Wenn du gerne draußen bist, dann ist ein Hund vielleicht die beste Wahl. Aber aufgepasst: Hunde müssen auch bei schlechtem und/oder kaltem Wetter Gassi gehen. Also dann, wenn du dich vielleicht lieber unter eine kuscheligen Decke verkriechst. Wenn du dir nicht sicher bist, ob das was für dich ist, solltest du einige Wochen lang mindestens zwei Spaziergänge pro Tag machen – ohne Hund. Und eigentlich am besten im Winter. Zu aufwändig? Naja, schließlich würdest du das auch die nächsten 7-15 Jahre machen müssen 😉